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Haftpflichtschaden Unverschuldet hier entstehen keine Kosten für Sie !!!!

Nach der Rechtssprechung des BGH kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für alle Kosten ink. des Gutachters auf.

Muß ich in Vorleistung treten?

NEIN

Wir Rechnen im Haftpflichtschadenfall direkt mit der Versicherung ab. Somit müssen Sie als Geschädigter nicht in Vorleistung treten.

Die Versicherung des Unfallverursachers möchte den Schaden selbst abwickeln und einen eigenen Sachverständigen Beauftragen?

Auf keinen Fall /  Warum ?

Ein Gutachter der Versicherung arbeitet natürlich für diese, und ist bemüht den Schaden so gering wie möglich zu halten. (ohne meinen kollegen etwas zu unterstellen) aber es besteht natürlich ein intresse so wenig wie möglich an den geschädigten an Schadenersatz zu leisten.

Verzichten Sie auf dieses Angebot in jedem Fall.

Nur bei einem Unabhänigen Gutachten können Sie sicher sein, dass nicht nur der Blechschaden neutral und unparteiisch ermittelt wird, sondern auch die Wertminderung / Nutzungsausfall und der Wiederbeschafungswert realistisch bewertet werden.

Die Versicherung des Unfallgegners verzichtet auf ein Gutachten

Auf keinen fall zustimmen.

Es ist nicht Selten, das die Versicherungen Reparaturfreigaben erteilen, die auch weit über 2000 Euro liegen.

Denken Sie an die oben genannten Punkte Wertminderung , Wiederbeschaffung , Nutzungsausfall, auf die Sie automatisch verzichten

Kann ich mir die Reparaturkosten auszahlen lassen?

Ja

Sie als Geschädigter haben Anspruch , sich die Reparaturkosten auszahlen zu lassen.

Sie brauchen auch im Fall einer eigenen Reparatur nichts bei der Versicherung vorweisen.

Beachten Sie, das sie nur den nettobetrag ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt bekommen.

Sollte die Versicherung einen Abzug des Restwertes vom Ausgezahlten betrag vornehmen, ist es sehr zu empfehlen einen Anwalt hinzuzuziehen.

Ich benötige einen Ersatzwagen bzw. Mietwagen wer trägt die Kosten?

Für die anfallende Reparaturzeit  des Fahrzeugs steht Ihnen ein Ersatzwagen zu.

Die Kosten hierfür müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

 Um die gesamten Ersatzwagenkosten erstattet zu bekommen, sollten Sie darauf achten, dass es sich um ein gleichwertiges Fahrzeug handelt.

Zudem müssen Sie auf die Dauer der Reparatur achten.

Die Versicherung ist nur verpflichtet ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur zu erstatten.

Ich benötige keinen Ersatzwagen bekomme ich Trotzdem eine Pauschale?

Ja

Es ist ihnen freigestellt ob sie sich ein Ersatzfahrzeug anmieten oder nicht.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (Kleinwagen , Mittelklasse , Oberklasse )


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